Verletzung eines Busfahrers nach Schlägerei ist kein Arbeitsunfall
Essen (jur). Handgreiflichkeiten mit einem Radfahrer gehören nicht zu den Aufgaben eines Busfahrers. Setzt er dann "seinen Bus als 'Waffe' gegen einen Radfahrer ein, verlässt er den Boden der versicherten Tätigkeit", wie das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Dienstag, 4. Mai 2021, bekanntgegebenen Urteil entschieden hat (Az.: L 17 U 626/16). Der Hintergrund ist ein Vorfall in Aachen im Mai 2015. Aufgrund starken Regens hatte ein Radfahrer den Bus nach Hause g ...
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