Wahlkampfstudio in Fraktionsräumen ist zweckfremde Nutzung
Koblenz (jur). Der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag wurde zu Recht untersagt, die Fraktionsräume dem AfD-Landesverband für den Wahlkampf zur Verfügung zu stellen. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Landtags hat das Hausrecht und kann alle "notwendigen Maßnahmen" ergreifen, "um eine zweckfremde Nutzung zu unterbinden", entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz in zwei am Montag, 17. Mai 2021, bekannt gegebenen Entscheidungen (Az.: VGH O 23/21 und VGH ...
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