Airbnb muss zur Überprüfung Vermieterdaten herausgeben
Berlin (jur). Die Online-Vermittlungsplattform für Ferienunterkünfte Airbnb muss den Behörden die Daten eines Unterkunftsanbieters zur Verfügung stellen, wenn ein erster Verdacht auf Zweckentfremdung besteht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 24. Juni 2021, bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: 6 K 90/20). Über Vermittlungsportale wie z.B. Airbnb können Urlauber private Ferienwohnungen mieten. In Städten mit hoher touristischer Anziehungskraft führt dies ...
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