Bei missbräuchlicher Klausel Schadenersatz auch noch nach Jahren

Luxemburg (jur). Verbraucher können auch noch Jahre später Schadensersatz wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln verlangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 10. Juni 2021 in Luxemburg (Rechtssache C-609/19 u.a.), dass die Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnen darf, wenn der Kunde wissen konnte, dass die Klausel missbräuchlich ist. Insbesondere ist die Information über einen in Fremdwährung aufgenommenen Kredit unzureichend und missbräuchlich, wenn von der Bank ...

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