Bundesfinanzhof hält Besteuerung von Aktienverkäufen für teilweise verfassungswidrig

München (jur). Nach Überzeugung der höchsten deutschen Finanzrichter ist die Besteuerung von Aktiengeschäften in Teilen verfassungswidrig. In einer am Freitag, 4. Juni 2021, veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München eine Klage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Az.: VIII R 11/18). Die Kläger verlangen die Möglichkeit, Verluste aus der Veräußerung von Aktien mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften steuerlich zu verrechnen. Hintergrund des Rechtsstr ...

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