Bundesverwaltungsgericht beanstandet Stickoxid-Planungen für Hamburg und Ludwigsburg

Leipzig (jur). Auch in Hamburg müssen Autofahrer mit einem Diesel-Fahrverbot rechnen. Die aktuelle Planung ist an mehreren Stellen mangelhaft und nicht ausreichend, um die Fahrverbote als unverhältnismäßig abzulehnen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag, 28. Mai 2021 (Az.: 7 C 4.20). Nach anderen Urteilen muss auch der Luftreinhalteplan von Ludwigsburg fortgeschrieben werden (Az.: 7 C 2.20), und das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig muss über Kiel neu entsch ...

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