DSGVO vermittelt Anspruch auf kostenlose Kopien von Klausuren

Münster (jur). Examensabsolventen haben Anspruch auf eine kostenlose Kopie von ihren Klausuren nebst zugehörigen Prüfergutachten. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Dienstag, 8. Juni 2021, entschied (Az.: 16 A 1582/20) ergibt sich dieser Anspruch aus der Datenschutzgrundverordnung. Einem Absolventen des zweiten juristischen Staatsexamens wurden damit Kopien "in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format" zugesprochen. *h2*Der Kläger forderte ...

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