Ehemaliger AfD-Politikers muss Bezeichnung als Antisemit hinnehmen
Karlsruhe (jur). Der parteilose Ex-AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple, muss es sich gefallen lassen, als "erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer" bezeichnet zu werden. Die von der Amadeu-Antonio-Stiftung auf ihrer Website veröffentlichte Äußerung greife zwar schwerwiegend in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Räpple ein, dies sei aber durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch, 23. Juni 2021, ...
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