Flugpersonal muss Temperatur einer Suppe nicht überprüfen
Köln (jur). Wenn jemand während eines Fluges in stark zurückgelehnter Position eine heiße Suppe annimmt, darf er sich nicht über ein Verschütten mit anschließenden Verbrühungen wundern. Das Flugpersonal sei nicht verpflichtet, die Temperatur der Suppe beim Servieren zu überprüfen, entschied das Landgericht Köln in einem am Freitag, 28. Mai 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 21 O 299/20). Das Landgericht wies die Klage einer Flugpassagierin auf Schadensersatz in fünfstelliger Höhe ...
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