Für Leiharbeiter aus Bulgarien gilt deutsche Sozialversicherungspflicht

Luxemburg (jur). Der EU-Grundsatz der Sozialversicherungspflicht am Arbeitsort gilt weitgehend auch für Leiharbeitnehmer. Wenn nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer durch ein Unternehmen in Bulgarien angeworben wurden, liegt keine Ausnahme vor, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 3. Juni 2021 (Az.: C-784/19). Im vorliegenden Fall sollte durch die bulgarische Leihfirma Team Power Europe ein Arbeitnehmer nach Deutschland vermittelt werden. Dazu hatte das U ...

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