Gegen EU-Sanktionen können auch betroffene Staaten klagen
Luxemburg (jur). Gegen von der EU verhängte Sanktionen können auch betroffene Staaten klagen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag, 22. Juni 2021, in Luxemburg, dass der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit eine entsprechende Auslegung der bestehenden Regelungen erfordere (Az.: C-872/19 P). Damit gab es einer Klage von Venezuela statt. Angesichts der sich verschlechternden Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtslage in Venezuela wurden von der EU 2017 "restriktive Maßnahmen" ...
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