Generelles Auslesen von Handydaten Asylsuchender ist nicht erlaubt
Berlin (jur). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf die Mobiltelefone von Asylbewerbern nicht grundsätzlich auswerten, um deren Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen. Gibt es mildere Mittel wie die Auswertung und Überprüfung von Dokumenten, ist die geforderte Herausgabe von Handydaten rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 21. Juni 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 9 K 135/20 A). Die Berliner Richter ließen eine Sprung ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/35OB2Mm
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/35OB2Mm
Anwalt SB
Comments
Post a Comment