Gewerbetreibende können auch Verbraucher sein

Karlsruhe (jur). Wenn Gewerbetreibende und Selbstständige eine private Bestellung aufgeben, können sie sich grundsätzlich auch auf den Verbraucherschutz berufen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie bei der Auftragserteilung in ihrer beruflichen Eigenschaft handeln und damit "eindeutig und zweifelsfrei" den Eindruck einer beruflichen Bestellung erwecken, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 7. April 2021 (Az.: VIII ZR 191/19) entschied. ...

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