In Mischgebieten sind Terminwohnungen für käuflichen Sex nicht erlaubt
Trier (jur). Zur Ausübung von käuflichem Sex sind „Terminwohnungen" in einem Mischgebiet verboten. Wenn eine Wohnung nicht zu Wohnzwecken genutzt wird und verschiedene Frauen dort immer wieder ihre Freier empfangen, handelt es sich um einen "das Wohnen wesentlich störenden Gewerbebetrieb", entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag, 22. Juni 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 K 3930/20.TR). In dem streitigen Fall ging es um ein vermietetes Haus in einem Wohn-Mischgebiet ...
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