In Mischgebieten sind Terminwohnungen für käuflichen Sex nicht erlaubt

Trier (jur). Zur Ausübung von käuflichem Sex sind „Terminwohnungen" in einem Mischgebiet verboten. Wenn eine Wohnung nicht zu Wohnzwecken genutzt wird und verschiedene Frauen dort immer wieder ihre Freier empfangen, handelt es sich um einen "das Wohnen wesentlich störenden Gewerbebetrieb", entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag, 22. Juni 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 K 3930/20.TR). In dem streitigen Fall ging es um ein vermietetes Haus in einem Wohn-Mischgebiet ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3xRV84u
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt