Internetshop darf unterschiedliche Widerrufsbelehrungen aufführen
Köln (jur). Internet-Shops dürfen auf ihrer Website unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Waren anführen. Das Vorhandensein von Widerrufsbelehrungen für Nicht-paketfähige Speditionsware und für Standardware, die paketfähig ist, ist das nicht wettbewerbswidrig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 9. Juni 2021, verkündeten Urteil (Az.: 6 U 149/20). Im streitgegenständlichen Fall hatte der Betreiber eines Internetshops auf seiner Website Out ...
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