Keine geringeren Asylleistungen wegen offenem Kirchenasyl

Kassel (jur). Flüchtlinge dürfen nicht mit geringeren Asylbewerberleistungen bestraft werden, weil sie aufgrund einer drohenden Abschiebung in ein offenes Kirchenasyl geflohen sind. Die Suche nach Schutz in einem offenen Kirchenasyl stelle grundsätzlich kein "rechtsmissbräuchliches Verhalten" dar, dass die Zahlung geringerer Asylgrundleistungen rechtfertigt, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, 24. Juni 2021 (Az.: B 7 AY 4/20 R). Es sei widersprüchlich, dass de ...

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