Keine Körperverletzung bei Covid-Schnelltest an Grundschüler

Oldenburg (jur). Ein verpflichtender Covid-Schnelltest, der bei einem Grundschüler durchgeführt wird, stellt keine Körperverletzung dar. Die Tatsache, dass eine Ärztin bei einem Kind nach einem einzigen Termin ein schweres psychisches Trauma diagnostiziert hat, begründet keinen hinreichenden Tatverdacht auf eine Körperverletzung, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Donnerstag, 27. Mai 2021, bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 1 Ws 141/21). Das Gericht lehnte damit ...

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