Kfz-Haftpflicht muss nicht für Unfall bei Baumfällung mit Traktor zahlen
Hamm (jur). Ein Traktor ist nicht nur ein Kraftfahrzeug, sondern auch eine Arbeitsmaschine. Die Haftung des Halters hängt daher davon ab, wie der Traktor genutzt wird, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Mittwoch, 2. Juni 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 9 W 14/21). Nach dieser Entscheidung muss die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Unfall nach Baumfällarbeiten nicht abdecken. *h2*Die Haftpflichtversicherung sollte für die entstandenen Schäden aufkommen.*/h2* Im ...
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