Maskenverweigerer können an privater Ersatzschule nicht ausgeschlossen werden
Düsseldorf (jur). Private Ersatzschulen können zumindest in Nordrhein-Westfalen diejenigen nicht vom Unterricht ausschließen, die sich weigern, Maske zu tragen oder einen Corona-Test durchzuführen. Dazu fehle es an einer ausreichenden Ermächtigung, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Dienstag, 25. Mai 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 29 L 1079/21). Dies ändere jedoch nichts an der Masken- und Testpflicht, die auch an Ersatzschulen bußgeldbewährt ist. *h2*Eine Ma ...
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