Punkte für Verkehrsdelikte sind nicht für die Öffentlichkeit

Luxemburg (jur). Strafpunkte in einer Verkehrssünderkartei sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Die lettische Gesetzgebung, die Bürgern und Unternehmen freien Zugang zu diesen Daten gewährt, verstößt gegen EU-Datenschutzrecht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag, 22. Juni 2021 (Az.: C-439/19). Auch das Grundrecht auf Privatsphäre werde verletzt. Lettland hatte keine ausreichenden Gründe angegeben, um den Eingriff in diese Rechte zu rechtfertig ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/35WGvAT
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt