Rentner erhalten auch im EU-Ausland Blindengeld
Kassel (jur). Der Anspruch auf Blindengeld bleibt für Rentner auch nach einem Umzug in ein anderes EU-Land bestehen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, 10. Juni 2021, entschieden (Az.: B 9 BL 1/20 R). Nach EU-Recht führe die deutsche Rente dazu, dass deutsches Recht in anderen EU-Ländern anwendbar bleibt. Das Blindengeld ist eine Sozialleistung der Länder und wird mittlerweile auch in allen Bundesländern gezahlt. Damit sollen die durch die Erblindung entstehende ...
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