Rückwirkende Zahlung der Pflegekasse wegen Hinweisfehler durch Klinik
Kassel (jur). Im Anschluss an eine medizinische Behandlung sollen Patienten auch die ihnen zustehenden Pflegeleistungen frühzeitig und rechtzeitig erhalten. Kommen Ärzte oder Krankenhäuser ihren diesbezüglichen Hinweispflichten nicht nach, muss die Pflegekasse sich dies zurechnen lassen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, 17. Juni 2021 (Az.: B 3 P 5/19 R). Im entschiedenen Fall muss die Pflegekasse daher das Pflegegeld an die Eltern eines krebskranken Kindes n ...
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