Suspendierung uneinsichtiger Grundschulleiterin
Düsseldorf (jur). Wenn eine Grundschulleiterin die an der Schule geltenden Corona-Schutzmaßnahmen missachtet, darf sie vom Dienst suspendiert werden. Dies gilt umso mehr, wenn die Grundschulleiterin uneinsichtig ist und es nicht zu erwarten ist, dass sich ihr Verhalten ändert, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom Montag, 14. Juni 2021 (Az.: 2 L 1053/21). Die Schulleiterin hatte sich geweigert, an ihrer Grundschule eine Maske zu tragen und ein unzureichendes är ...
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