Trotz Nichtbeachtung des Verkehrs kein Mitverschulden von Elfjähriger
Celle (jur). Wenn ein elfjähriges Kind im Dunkeln die Straße überquert, ohne ausreichend auf den Verkehr zu achten, haftet ein Autofahrer, der zu schnell fährt, bei einem Verkehrsunfall trotzdem in vollem Umfang. Zumindest gilt dies dann, wenn die Elfjährige in der Dunkelheit sichtlich überfordert war und reflexartig die falsche Entscheidung traf, einer Gruppe von Schulkindern hinterherzulaufen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 14 U 129/20). Der Fahrer habe sich nicht au ...
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