Überhängende Äste müssen nicht toleriert werden
Karlsruhe (jur). Grundsätzlich dürfen Hausbesitzer Äste eines Nachbarbaums, die auf ihr Grundstück überhängen, abschneiden. Wenn die Äste das eigene Grundstück beeinträchtigen, ist das Abschneiden im Rahmen der Selbsthilfe selbst dann zulässig, auch wenn der Baum dadurch abzusterben oder seine Standsicherheit zu verlieren droht, entschied der Bundesgerichtshof am Freitag, 11. Juni 2021. 11. Juni 2021, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 234/19). Grundstückseigentüme ...
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