Unfallversicherung durch den Ehemann wird nicht angerechnet
Kassel (jur). Eine private Unfallrente mindert zumindest nicht in allen Fällen den im Rahmen der Opferentschädigung gezahlten Berufsschadensausgleich. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, 10. Juni 2021, entschieden (Az.: B 9 V 1/20 R). Das lang erwartete Grundsatzurteil zu diesem Thema ist jedoch ausgeblieben. Nach dem Urteil werden Zahlungen aus einer von einer anderen Person abgeschlossenen Versicherung, für die das Gewaltopfer die Prämien nicht selbst gezahlt ha ...
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