Unterschrift eines Richters muss „Schriftmerkmale“ zeigen
Hamm (jur). Richter müssen Urteile nicht leserlich unterschreiben. Es müssen jedoch zumindest einzelne Buchstaben erkennbar sein, so dass die individuellen charakteristischen Schriftmerkmale der richterlichen Unterschrift vorhanden sind, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 11. Mai 2021 (Az.: 4 RBs 124/21). Das Fehlen einer individualisierbaren richterlichen Unterschrift und die Tatsache, dass nur ein Richter das Urteil gefällt hat ...
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