Verfassungsbeschwerde gegen Bundesnotbremse unzulässig

Karlsruhe (jur). Da die so genannte Bundesnotbremse aufgrund rückläufiger Inzidenzzahlen nicht mehr gilt, können Bürgerinnen und Bürger - zumindest derzeit - keine Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen. In einer am Freitag, 18. Juni 2021, veröffentlichten Entscheidung wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde eines Betroffenen gegen die Corona-Beschränkungen ab (Az.: 1 BvR 1260/21). Wer sich diskriminiert fühle, müsse sich nun mit den entsprechenden Landesregelung ...

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