Verlag muss nicht für falschen Gesundheitstipp haften

Luxemburg (jur). Falsche Gesundheitshinweise in einem Artikel machen eine Zeitung nicht zu einem "fehlerhaften Produkt". Befolgt eine Leserin falsche Gesundheitsratschläge und erleidet sie dadurch einen Gesundheitsschaden, kann sie vom Zeitungsverlag, der Druckerei oder dem Autor keine verschuldensunabhängige Haftung wegen des vorgebrachten "fehlerhaften Produkts" verlangen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 10. Juni 2021 (Az.: C-65-20). Bei dem Streit ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3vya6uG
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt