Verlag muss nicht für falschen Gesundheitstipp haften
Luxemburg (jur). Falsche Gesundheitshinweise in einem Artikel machen eine Zeitung nicht zu einem "fehlerhaften Produkt". Befolgt eine Leserin falsche Gesundheitsratschläge und erleidet sie dadurch einen Gesundheitsschaden, kann sie vom Zeitungsverlag, der Druckerei oder dem Autor keine verschuldensunabhängige Haftung wegen des vorgebrachten "fehlerhaften Produkts" verlangen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 10. Juni 2021 (Az.: C-65-20). Bei dem Streit ...
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