Wer Online-Partnervermittlungsvertrag widerruft, muss Wertersatz zahlen

Karlsruhe (jur). Beim Widerruf eines Online-Dating-Vertrags können einsame Herzen nicht pauschal die gesamte Vergütung ablehnen. Die gesetzliche Regelung, wonach der Makler im Falle des Widerrufs eines regulären Ehemaklervertrags keine Vergütung verlangen kann, kann nicht auf Online-Partnervermittlungsverträge übertragen werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, 17. Juni 2021, im Fall der Hamburger PE Digital GmbH, die die Online-Partnervermittlungen Parship und ElitePar ...

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