Wer sich von syrischer Terrororganisation abwendet, kann auf gerichtlichen Milde hoffen
Düsseldorf (jur). Ehemalige Sympathisanten von islamistischen Terrororganisationen in Syrien können mit richterlicher Milde rechnen, wenn sie sich frühzeitig von ihnen getrennt haben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Freitag, 4. Juni 2021, einen Syrer aus Dortmund nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der heute 36-Jährige hatte sich 2013 in Syrien der Kampforganisation "al-Nasser Salah al-Din" angeschlossen, die sich für die Beseitigung des Assad-Regimes und die Einführ ...
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