Auf schulischen Distanzunterricht besteht kein Anspruch
Münster (jur). Zumindest in Nordrhein-Westfalen haben die Schüler keinen Anspruch auf Fernunterricht anstelle von Präsenzunterricht an ihrer Schule. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Mittwoch, 22. September 2021, entschieden (Az.: 19 B 1458/21). Ein Achtklässler an einem Gymnasium im Raum Düsseldorf hatte sich auf sein Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen. In der aktuellen Pandemiesituation habe dies Vorrang vor der Schulpflicht. *h2*Ein ...
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