Beim Überholen mit dem Fahrrad nicht immer großer Sicherheitsabstand

Oldenburg (jur). Radfahrer müssen beim Überholen nicht immer einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Auch ein schmalerer Radweg kann zum Überholen breit genug sein, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Montag, 27. September 2021, verkündeten Urteil entschied (Az.: 2 U 121/21). Andernfalls dürften sich die Radfahrer in den meisten Teilen Oldenburgs nicht überholen. Nach diesem Urteil müssen Überholer jedoch Rücksicht auf ein unsicheres Verhalten des Vorderma ...

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