Berufssoldaten können nach älteren Auslandseinsätzen höhere Ruhebezüge bekommen

Leipzig (jur). Berufssoldaten können nach einem Auslandseinsatz auch dann ein höheres Ruhegehalt erhalten, wenn der Einsatz vor dem 1. Dezember 2002 lag. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, 9. September 2021, entschieden (Az.: 2 C 1.20 u.a.). Dies gelte jedoch nur für Berufssoldaten, die nach dem 13. Dezember 2011 in den Ruhestand getreten sind. Nach einer 2011 in das Soldatenversorgungsgesetz aufgenommenen Regelung können Auslandseinsätze "bis zum Doppelten als ...

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