Denkmalschutz auch für zeitgenössische Gebäude

Düsseldorf (jur). Das Verwaltungsgericht Düsseldorf betonte in einer Eilentscheidung vom 27. August 2021 zu den "Gehry-Bauten" auf dem Zollhofgelände in Düsseldorf, dass auch ein zeitgenössisches Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden kann (Az.: 28 L 1407/21). Damit bestätigte es deren vorläufige Aufnahme in die Denkmalliste. Zwischen 1996 und 1999 wurden auf dem ehemaligen Gelände des Zollhofs im Düsseldorfer Rheinhafen die Gebäude des Architekten und Designers Frank Gehry erri ...

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