Dienstgradherabsetzung für Soldaten nach heimlichen Fotos

Leipzig (jur). Wenn ein ehemaliger Soldat in seiner Freizeit in der Umkleidekabine von einem Freibad heimlich den Schritt einer Frau und zweier Kinder von unten fotografiert, muss er mit einer Dienstgradherabsetzung rechnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in einem am Dienstag, 7. September 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 WD 22.20), dass strengere Disziplinarmaßnahmen in Betracht kommen, wenn es sich bei den Aufnahmen um Kinderpornografie handelt. Dies sei in dem Streit ...

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