Eine Dienstleistung kann eine Ursprungsbezeichnung verletzen

Luxemburg (jur). Eine nach EU-Recht geschützte Ursprungsbezeichnung bezieht sich nicht nur auf die betreffenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse, sondern auch auf Dienstleistungen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 9. September 2021, im Zusammenhang mit Champagner entschieden (Az.: C-783/19). Das bedeutet, dass der Betreiber mehrerer Tapas-Bars in Spanien sich wahrscheinlich ein neues Markenzeichen ausdenken muss. Er nennt seine Bars "Champanillo", was "kl ...

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