EMGR billigt Geldstrafe wegen verschenktem T-Shirt

Straßburg (jur). Ein T-Shirt mit der französischen Aufschrift "Ich bin eine Bombe" und "Dschihad, geboren am 11. September", das einem Kindergartenkind geschenkt wird, muss nicht als Scherz akzeptiert werden. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag, 2. September 2021, in Straßburg entschied, gilt das in der Meinungsfreiheit verankerte Recht auf Humor nicht uneingeschränkt (Az.: 46883/15). Die Straßburger Richter haben damit die Verurteilung eines Franzosen ...

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