Energiewirtschaftsgesetz muss nachgebessert werden

Luxemburg (jur). Deutschland muss beim Energiewirtschaftsgesetz Nachbesserungen vornehmen. Dies gilt insbesondere für die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und die Trennung von Netzbetreibern und Strom- und Gaslieferanten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, 2. September 2021, in Luxemburg entschied (Az.: C-718/18). Damit hat er einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission stattgegeben. Die Richtlinien aus dem Jahr 2009, die dem Streit zugrunde liegen, sehen eine "wi ...

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