Fallen Fährverbindungen aus, ist umfassende Entschädigung möglich
Luxemburg (jur). Werden Fährverbindungen gestrichen, muss das Unternehmen die betroffenen Fahrgäste in umfassender Weise entschädigen. Es muss unter anderem eine alternative Verbindung anbieten und dafür die Kosten tragen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 2. September 2021 (Az.: C-570/19). Dies sei nicht unverhältnismäßig. Irish Ferries wollte ab Juli 2018 eine neue Fährverbindung zwischen Dublin und Cherbourg in der Normandie anbieten und begann ...
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