Familie darf auch ohne ihren flüchtigen Sohn abgeschoben werden
Koblenz (jur). Eine Flüchtlingsfamilie darf in ihr Heimatland abgeschoben werden, obwohl ihr 16-jähriger Sohn untergetaucht ist. Das Grundrecht auf Schutz der Familie und das Recht auf Familieneinheit wird vermindert, wenn sich der Jugendliche durch Weglaufen der Abschiebung entzogen hat, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag, 30. August 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 7 B 10843/21.OVG). Bei den Antragstellern, die ursprünglich aus Ar ...
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