Fridays-for-Future-Demo durfte nicht mit Drohne überwacht werden
Freiburg (jur). Die Polizei darf friedliche Demonstrationen nicht einfach ohne konkrete Gefahr mit Polizeidrohnen überwachen. Ein solcher Drohneneinsatz verletzt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, urteilte das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Samstag, 11. September 2021, veröffentlichten Urteil im Fall einer "Fridays for Future"-Demonstration in Freiburg (Az.: 10 K 4722/19). Zumindest in Baden-Württemberg gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage für die anlasslose Videoüber ...
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