Für Elterngeld im Ausland ist gemeinsamer Haushalt nötig
Mainz (jur). Ein Paar muss für einen ausnahmsweisen Anspruch auf Elterngeld eines im Ausland lebenden Ehegatten von einem Entwicklungshelfer mit dem Kind „in einem Haushalt“ leben. Ein vorübergehendes Zusammenleben reicht nicht aus, entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) in Mainz in einem am Freitag, 17. September 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 2 EG 4/20). Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird das Elterngeld in der Regel nur den in Deutschland lebenden Eltern gew ...
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