Jobcenter muss bei Angeboten Gesundheitsbeschwerden beachten

Magdeburg (jur). Bei der Unterbreitung von Stellenangeboten müssen die Jobcenter zunächst feststellen, ob der Arbeitslose die Arbeit trotz bekannter gesundheitlicher Einschränkungen ausführen kann. Führt die Behörde diese Prüfung nicht durch, kann sie keine Sanktion verhängen, wenn das Stellenangebot wegen körperlicher Einschränkungen abgelehnt wird, entschied das Sozialgericht Magdeburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 6. September 2021 (Az.: S 20 AS 1031/18). Im vorli ...

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