Journalist in Meinungsäußerungsfreiheit verletzt

Straßburg (jur). Die Medien dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie in einem Interview eine Meinung zur Legalisierung von Marihuana äußern. Die Tatsache, dass ein Journalist ein solches Interview führt, bedeutet nicht, dass dadurch ein verbotener Drogenkonsum gefördert wird, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem Urteil vom Donnerstag, 23. September 2021, klar (Az.: 26826/16). Die Straßburger Richter entschieden, dass die Slowakei di ...

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