Kaufpreiserstattung für Masken ohne CE-Zertifizierung

Frankfurt/Main (jur). Wer CE-zertifizierte Corona-Masken verspricht und dann nur ein gefälschtes CE-Zertifikat vorlegt, muss die Masken zurücknehmen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einer am Montag, 20. September 2021, bekannt gegebenen Entscheidung klargestellt (Az.: 4 U 66/21). Ein Handelsunternehmen in Südhessen hatte 80.000 CE-zertifizierte Einweg-Gesichtsmasken bestellt. Zum Zeitpunkt der Lieferung befand sich auf der Verpackung ein Hinweis auf das Zertifikat, u ...

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