Kein Polizeivollzugsdienst bei Laktoseintoleranz

Düsseldorf (jur). Wer sich für die Bundespolizei bewirbt, darf keine Laktoseintoleranz haben. Da Laktose in einer Vielzahl von Lebensmitteln vorkommt, die nicht zu den typischen milchhaltigen Produkten gehören, kann die verpflichtende Gemeinschaftsverpflegung bei der Bundespolizei zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 31. August 2021 (Az. 10 L 1881/21). In dem Rechtsstreit ging es um ei ...

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