Keine pauschal erhöhter Wärmebedarf bei Rentnern

Kassel (jur). Sozialhilfeempfänger können wegen ihres Alters und eines vermeintlich höheren Wärmebedarfs keine pauschale Erhöhung der vom Sozialamt zu zahlenden angemessenen Heizkosten verlangen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied in einem am Freitag, 3. September 2021, veröffentlichten Urteil vom Vortag (Az.: B 8 SO 13/19 R), dass die Übernahme der angemessenen Heizkosten nur dann möglich ist, wenn der erhöhte Wärmebedarf im Einzelfall nachgewiesen wird. Im vorliegende ...

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