Maskenpflicht für Grundschulleiterin

Münster (jur). Die Leiterin einer Grundschule muss eine Maske tragen und die vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen einhalten. Tut sie das nicht, darf sie zumindest vorübergehend von ihren Aufgaben entbunden werden, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Dienstag, 7. September 2021, bekannt gegebenen Eilbeschluss vom Vortag entschied (Az.: 6 B 1098/21). Das Gericht bestätigte damit die Suspendierung der Schulleiterin einer Grundschule in Viersen. ...

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Anwalt SB

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