PCR-Test für Disco-Besuch
Münster (jur). Wer nicht gegen Corona geimpft ist oder davon genesen ist, darf keine Diskotheken oder Clubs besuchen. Die entsprechende Regelung der Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen ist rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Freitag, 10. September 2021 (Az.: 13 B 1412/21.NE). Dabei wies es den Betreiber einer Großraumdiskothek in Hagen ab. Der Betreiber erklärte, dass ein Antigen-Schnelltest ausreichend sei. Die Kosten und de ...
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